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Anwalt für Strafrecht in Berlin und bundesweit


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Im Strafrecht sieht man sich als Beschuldigter einer Vielzahl von Personen gegenüber, die juristisch geschult sind: der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht. In diesem Zusammenhang ist es von besonderer Bedeutung, einen Anwalt an seiner Seite zu haben, der die Vertretung gegenüber genau diesen Institutionen übernimmt. Ob Vorladung, Strafbefehl, Anklage, Durchsuchung oder Festnahme - alle diesen unangenehmen Umstände müssen sich nach einem gesetzlichen tatbestand richten, und die Voraussetzungen müssen genau überprüft werden. Wo so sehr in die persönliche Freiheit eingegriffen wird, ist besondere Vorsciht gefragt. Gewissenhaft ist hier jede einzelne Vorgehensweise der staatlichen Organe zu überprüfen.

Weitere Informationen:
http://www.anwalt-marx.de


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