Datenschutz wird zunehmend zu einem Themenfeld auch für kleinere mittelständische Unternehmen. Gerade der Mittelstand, der keine Vollzeitkraft für die Datenschutzthemen einsetzen kann, steht vor der Herausforderung den Anforderungen der insgesamt 400 Gesetzen mit Datenschutzregelungen und den Rechtsauffassungen der Kontrollbehörden gerecht zu werden. Die Qualifizierung eines internen Mitarbeiters ist zwar möglich, aber aufwändig und zudem mit dem für die Geschäftsführung zu beachten Nebeneffekt eines weiteren Mitarbeiters mit gesetzlichem Kündigungsschutz verbunden. Zudem sind die möglichen Gefahren im Datenschutz auf Grund der quasi erdrückenden Gesetzesmenge für nebenamtlich tätige interne betriebliche Datenschutzbeauftragte nur schwer abzuschätzen.
Neben dieser rechtlichen Herausforderung spielt in der Umsetzung des Datenschutzes auch das technische Verständnis von modernen IT-Systemen einen entscheidende Rolle. Der Datenschutzbeauftragt sollte den Administrator kontrollieren können. Um diese effektiv vornehmen zu können müssen die IT-Kenntnisse des Datenschutzbeauftragten deutlich über Anwendungskenntnisse hinausgehen. Gerade bei der Beauftragung von Dienstleistern ist es für die Geschäftsführung eines Unternehmens von besonderer Wichtigkeit, dass diese Dienstleister in der Einhaltung des Datenschutzes kontrolliert werden. Diese sogenannte Auftragskontrolle, zu der jedes Unternehmen verpflichtet ist, muss geeignet sein Schwachstellen beim Dienstleister aufzudecken.
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