Rechtsanwalt für deutsch-spanisches Recht.
Die Rechtsanwaltskanzlei Martínez Quintas berät und vertritt Mandanten in Deutschland und Spanien im Bereich des deutsch-spanischen Rechtsverkehrs unzer Berücksichtigung beider Rechtsordnungen. erforderlich ist die Kennntnis des deutschen und des spanischen Rechts sowie der deutschen und spanischen Sprache.
Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt auf folgenden Gebieten:
- spanisches Immobilienrecht
- spanisches Erbrecht
- spanisches Familienrecht
- spanisches Gesellschaftsrecht
- spanisches Steuerrecht
- spanisches Zivilrecht
- spanisches Strafrecht
Weitere Informationen:
http://www.anwalt-spanisches-recht.de