Langjährige Erfahrung und persönliches Engagement haben Dr. Knetsch und Partner zu einer angesehenen Rechtsanwaltskanzlei für das Wirtschaftsrecht werden lassen.
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Dr. Knetsch Siegen hat sich mit ihren Rechtsanwälten aus Siegen auf die Vertretung von Wirtschaftunternehmen in allen hier üblicherweise anfallenden Tätigkeitsbereichen spezialisiert. Dies sind insbesondere Gesellschaftsrecht, Arbeitsrechtliche Probleme, gewerblicher Rechtsschutz sowie allgemeiner Forderungseinzug. Ein weiterer Schwerpunkt der rechtsanwaltlichen Tätigkeit liegt auf dem Gebiet des Baurecht. Die Kanzlei vertritt Sie aber auch in allen anderen juristischen Bereichen, beispielsweise dem Verkehrsrecht oder dem Familienrecht.
Zum Mandantenstamm gehören eine Vielzahl von Unternehmen und Privatpersonen, die zum Teil schon seit Jahrzehnten von den Rechtsanwälten in rechtlicher Hinsicht begleitet werden.
Stets betreut ein erfahrener Rechtsanwalt Ihr Anliegen persönlich. Bei schwierigen Rechtsproblemen kann er auf das Fachwissen der (spezialisierten) Rechtsanwälte der Kanzlei zurückgreifen. Im Bedarfsfall oder auf Wunsch des Mandanten werden dessen Berater (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und/oder Unternehmensberater) mit eingebunden.
Durchsetzungsvermögen und Verhandlungsgeschick sowie ständige Fortbildung der Rechtsanwälte sind die Grundlage für die erfolgreiche Beratung und Vertretung. Zügige Bearbeitung wird durch das persönliches Engagement garantiert.
Durch die fachliche und menschliche Qualifikation der Rechtsanwälte und Mitarbeiter konnte die Kanzlei über die Jahre hindurch das Vertrauen der Mandanten gewinnen.
Die Rechtsanwaltskanzlei hat ihren Sitz in Siegen, die Rechtsanwälte betreuen aber Mandanten bundesweit.
Weitere Informationen zu den Schwerpunkten:
Baurecht und Architektenrecht
In diesem Rechtsgebiet deckt die Tätigkeit alle baurechtlichen und architektenrechtlichen Fragestellungen ab. Zudem beschäftigten sich die zuständigen Rechtsanwälte mit projektsteuerungsrechtlichen und baubetreuungsrechtlichen Angelegenheiten.
Im Bereich des Baurechts befasst sich die Kanzlei mit sämtlichen Fragen des Bauvertragsrechts, also insbesondere der Vergütung, von Nachträgen nach BGB und VOB/B, der Bauzeitenstörungen, der Bauinsolvenz, der Sicherheiten im privaten Baurecht, der Abnahme und schließlich der Mängelhaftung nach BGB und VOB/B.
Im Bereich des Architektenrechts reicht die Beratung bis hin zum Architektenvertragsrecht und Ingenieurvertragsrecht. Dazu gehören insbesondere auch Fragen der Wirksamkeit des Architektenvertrages und Ingenieurvertrages, der Honorare der Architekten und Ingenieure sowie deren Haftung.
Die Rechtsanwälte verfügen insoweit über erhebliche Erfahrungen sowohl in Beweisverfahren wie auch in Prozessverfahren.
Ein wesentlicher Bestandteil der Tätigkeit ist darüber hinaus die Gestaltung von Bauverträgen sowie von Verträgen für/mit Architekten und Ingenieuren.
Im Wettbewerbsrecht werden die Rechtsanwälte für die Mandanten von der Überprüfung Ihrer geplanten Werbemaßnahmen über die Vertretung bei und gegen Abmahnungen bis hin zu den Wettbewerbsstreitigkeiten wegen Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz u.a. tätig.
Im Bereich des Markenrechts unterstützen und vertreten die Rechtsanwälte die Mandanten bei der Anmeldung von nationalen, internationalen und Gemeinschaftsmarken, erstellen für Sie Lizenzverträge und vertreten in Markenverletzungsprozessen.
In urheberrechtlichen Angelegenheiten und im Bereich des übrigen gewerblichen Rechtsschutzes wie Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht unterstützt die Kanzlei bei der Gestaltung der Verwertungsverträge ebenso wie bei gerichtlichen Streitigkeiten aus diesem Bereich.
Die Tätigkeit der Kanzlei umfasst auch alle Bereiche des Individualarbeitsrechts und Kollektivarbeitsrechts.
Im Bereich des Individualarbeitsrechts berät die Kanzlei bereits vor Begründung des Arbeitsverhältnisses zum Inhalt und Abschluß des vorgesehenen Arbeitsvertrages. Während des laufenden Arbeitsverhältnisses begleiten und betreuen die Rechtsanwälte bei personellen Maßnahmen wie Versetzungen, Abmahnungen, Ausübung des Direktionsrechts bis hin zur Beendigung durch Aufhebungsvereinbarung oder Kündigung. Bei Kündigungsschutzverfahren und sonstigen Klageverfahren vor den Arbeitsgerichten bis zum Bundesarbeitsgericht vertritt die Kanzlei die Initeressen der Mandanten.
Im Kollektivarbeitsrecht unterstützen die Rechtsanwälte bei der Verhandlung und Erstellung von Betriebsvereinbarungen, Sozialplänen und Interessenausgleichsvereinbarungen. Ebenso werden die Rechtsanwälte in Einigungsstellenverfahren und Arbeitsgerichtsverfahren, etwa Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten bis vor dem Bundesarbeitsgericht, tätig.
Bei Unternehmensübergängen, Umwandlungen oder Betriebsschließungen beraten und bei Rechtsstreitigkeiten hierzu ? vertreten die Rechtsanwälte ebenso.
Schließlich berät und vertritt die Kanzlei auch bei Abschluss von Dienstverträgen mit Geschäftsführern und bei Rechtsstreitigkeiten anlässlich der Beendigung solcher Verträge.
Adresse:
Rechtsanwälte und Notare
Dr. Knetsch und Partner GbR
Sandstr. 50
57072 Siegen
Tel: 0271/234700
Fax: 0271/2347030
Weitere Informationen:
http://www.knetsch-partner.de