Es ist umstritten, ob der Konsum von Betäubungsmitteln tatsächlich in das Strafrecht gehört. Drogendelikte können bis zur Freiheitsstrafe führen und man mag kontrovers darüber diskutieren, ob Konsumenten von illegalen Drogen durch einen Aufenthalt im Gefängnis wirklich adäquat geholfen werden kann. Bei einem Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ist also kompetente Hilfe gefragt, die bisweilen auch über strafrechtliche Fragen hinaus geht. Wer sich in Berlin entsprechenden Anschldigungen ausgesetzt sieht, kann sich an den Strafverteidiger Torsten Hildebrandt wenden.
http://www.strafverteidiger-drogenstrafrecht.de
Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt
Torsten Hildebrandt
Turmstraße 33
10551 Berlin
Tel. (030) 398 898 23
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