Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner ist als promovierter Fachanwalt für Strafrecht mit Prädikat mit seiner Anwaltskanzlei strafrechtlich tätig und vertritt als Strafverteidiger oder Nebenklagevertreter Privatpersonen in allen möglichen Instanzen vor deutschen Gerichten sowie auch mittelständische oder kleine Unternehmen in Fragen des Wirtschaftsstrafrechts.
Die Tätigkeitsfelder der Kanzlei reichen vom allgemeinen Strafrecht und den unterschiedlichsten Delikten wie Betrug, Diebstahl oder der Körperverletzung bis hin zu komplexen Sachverhalten aus dem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts, so dass die Kanzlei diesbezüglich Privatpersonen und kleinen sowie mittelständischen Unternehmen eine moderne uns fachlich als auch sachlich an die ständige Entwicklung des Strafrechts und Wirtschaftsstrafrechts angepasste Beratung und gerichtliche Vertretung bietet.
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Dr. Böttner ist überregional ausgerichtet und übernimmt insbesondere Strafrechtsmandate in Hamburg, Neumünster und auch deutschlandweit.
Weitere Informationen:
http://www.strafrecht-bundesweit.de